Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird zum Beispiel für die Anmeldung einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,00 Euro
Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung
Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebestätigung erhalten. Diese beinhaltet Angaben zu ihrem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift.
Die Gebühr für eine Meldebestätigung beträgt 5,00 Euro