Links zum Teilen der Seite überspringen
eID Karte für Bürger*innen der Europäischen Union (EU)
05. 01. 2021
Ab dem 01.01.2021 können Bürger*innen der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Gebühr: 37,00 €
Gültigkeitsdauer: 10 Jahre, diese kann nicht verlängert werden.
In Deutschland ist die Beantragung der eID-Karte im Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort möglich.
Möglichkeiten der eID Funktion können über www.personalausweisportal.de eingesehen werden.
Weitere Informationen: