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eID Karte für Bürger*innen der Europäischen Union (EU)

05. 01. 2021

Ab dem 01.01.2021 können Bürger*innen der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Gebühr: 37,00 €

Gültigkeitsdauer: 10 Jahre, diese kann nicht verlängert werden.

 

In Deutschland ist die Beantragung der eID-Karte im Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort möglich.

Möglichkeiten der eID Funktion können über www.personalausweisportal.de eingesehen werden.

 
Kontakt

Seldenstraße 30

94163 Saldenburg

Telefon 08504/9123-0
Telefax 08504/9123-30

 

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

Dienstag

08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 - 12.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
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