Links zum Teilen der Seite überspringen
Überblick zu Datenübermittlungen und Widerspruchsmöglichkeiten nach dem BMG
Saldenburg, den 14. 10. 2021
Am 01. November 2015 ist das Meldegesetz (BMG) in Kraft getreten und ersetzt das dahin geltende bayerische Meldegesetz (MeldeG). Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf.
Weitere Informationen: