Zuwendungen aus der „GUSTAV-EDER-STIFTUNG“ an Voll- oder Halbwaisen zu Weihnachten im Jahr 2022

Saldenburg, den 08. 11. 2022

Zuwendungen aus der „GUSTAV-EDER-STIFTUNG“

an Voll- oder Halbwaisen zu Weihnachten im Jahr 2022

 

Aus dem Vermächtnis des ehemaligen Bürgers Herrn Gustav Eder aus Goben

Wurde im Jahr 1998 die

„GUSTAV-EDER-STIFTUNG“

errichtet.

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Voll- und Halbwaisen in der Gemeinde Saldenburg.

Die Stiftung wird vom Gemeinderat Saldenburg verwaltet, der auch ausschließlich über die zweckgebundene Vergabe einer Unterstützung aus den Stiftungsmitteln entscheidet.

Waisen (Voll- oder Halbwaisen) im Sinne dieser Richtlinien sind Personen, die am 31.12. des Jahres, in dem die Unterstützung stattfindet, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der Gemeinde Saldenburg mit Hauptwohnung bzw. einziger Wohnung gemeldet sind.

 

Damit auch alle Voll- oder Halbwaisen aus der Stiftung bedacht werden können, sind wir dringend auf die Informationen der betroffenen Bürger und Bürgerinnen angewiesen.

 

Sollten im vergangenen Jahr weitere Waisen oder Halbwaisen, die das 18. Lebensjahr am 31.12.2022 noch nicht vollendet haben, in die Gemeinde zugezogen sein, bzw. junge Gemeindebürger zu Voll- oder Halbwaisen geworden sein, bitten wir um

Mitteilung im Rathaus unter Tel.: 08504 / 9123-0 bis spätestens 19.12.2022.