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Förderung der Musikschüler in der Gemeinde Saldenburg

Saldenburg, den 27. 07. 2023

Richtlinie zur Förderung der Musikschüler in der Gemeinde Saldenburg

Förderfähiger Unterricht:

Gefördert wird der Musikunterricht bei öffentlichen oder privaten bzw. freien Trägen und bei privaten Musiklehrern (Einschränkungen: siehe Qualitätsanforderungen) für folgende Musikschüler:

Grundstufe: Kinder, von der 1. bis einschl. 4. Klasse der Grundschule

Hauptstufe: Kinder, Jugendliche und Erwachsene von der 5. bis einschl. 13. Klasse der allgemein bildenden Schulen, ohne die Schulen des zweiten Bildungswegs

Qualitätsanforderungen:

Gefördert wird der Unterricht in Musikschulen öffentlicher oder privater bzw. freier Träger, der durch ausgebildete Musikpädagogen oder bei bodenständiger Volksmusik durch ehrenamtlich tätige aktive Musiker mit langjähriger Praxis und Erfahrung erteilt wird. Bei privaten Musiklehrern, die außerhalb einer Musikschule Unterricht erteilen, wird der Unterricht nur dann gefördert, wenn der Lehrer über eine musikpädagogische Ausbildung verfügt und eine gewerberechtliche Anmeldung vorliegt. Keine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien wird für kostenpflichtige musikalische Angebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung an Schulen gewährt.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird der Gesangs- und Musikunterricht von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, die in Saldenburg gemeldet sind. Eine Förderung kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden, wenn der Schüler eine allgemeinbildende weiterführende Schule (ohne Schulen des zweiten Bildungswegs) besucht.

Es wird grundsätzlich nur ein Instrument bzw. musikalisches Angebot gefördert.

Die Förderung wird jeweils auf Antrag für ein Schuljahr (01.09.-31.08.) rückwirkend nach Vorlage entsprechender Rechnungsbelege und ggf. weiterer von der Gemeinde angeforderter Nachweise ausgezahlt.

 

Der Förderantrag ist jeweils im Monat September (erstmals im September 2020) durch den/die Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit durch den Jugendlichen selbst zu stellen.

Höhe der Förderung:

Die Gemeinde Saldenburg stellt ab dem Haushaltsjahr 2020 und den folgenden Haushaltsjahren maximal 2.000 € pro Haushaltsjahr im Haushaltsplan für die Förderung bereit. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zahl der eingegangenen Anträge.

Die Förderung wird pro Kind auf maximal 150,00 €/Schuljahr begrenzt.

 

Anträge auf Zuschuss zum Musikunterricht sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus oder als pdf zum Download auf der Homepage der Gemeinde Saldenburg erhältlich.

 
Kontakt

Seldenstraße 30

94163 Saldenburg

Telefon 08504/9123-0
Telefax 08504/9123-30

 

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

Dienstag

08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 - 12.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
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