Verbrennen von holzigen Gartenabfällen

Mit Inkrafttreten der Bayerischen Luftreinhalteverordnung vom 20.12.2016 wurde auch die Bayerische Pflanzenabfallverordnung von 1984 geändert, u.a. Verbrennen von holzartigen Gartenabfällen:

 

Informationen zu den Neuerungen seit 01.01.2017:

 

Merkblatt des Landratsamtes Freyung-Grafenau zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (Gartenabfälle) pdf

 

Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen pdf

(Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung – PflAbfV)