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Verbrennen von holzigen Gartenabfällen
Mit Inkrafttreten der Bayerischen Luftreinhalteverordnung vom 20.12.2016 wurde auch die Bayerische Pflanzenabfallverordnung von 1984 geändert, u.a. Verbrennen von holzartigen Gartenabfällen:
Informationen zu den Neuerungen seit 01.01.2017:
Merkblatt des Landratsamtes Freyung-Grafenau zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (Gartenabfälle) pdf
Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen pdf
(Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung – PflAbfV)