Wohnungsgeberbestätigung und Verweis auf aktuelle GEZ
Wohnungsgeberbescheinigung als pdf
Auf welcher Grundlage können sich Inhaber von Nebenwohnungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen?
Grundlage für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung sind die Regelungen des 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, die am 1. Juni 2020 in Kraft getreten sind. Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht unter anderem festgelegt, dass Inhaber von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen müssen und eine gesetzliche Neuregelung gefordert.
Wer kann einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für seine Nebenwohnungen stellen?
Personen, die bereits nachweislich den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen, sind auf Antrag von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnungen zu befreien.
Ebenso können auch deren Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnungen beantragen. Voraussetzung ist, dass der Partner den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Hauptwohnung entrichtet.
Sonstige volljährige Mitbewohner in der Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann.