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Personalausweis, Reisepass und eID Karte für EU Bürger

Kinderreisepässe

Seit dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

 

Weiterführende Informationen zu den Gründen für die Abschaffung des Kinderreisepasses und dazu, welches Reisedokument Sie nun für Ihr Kind beantragen können, finden Sie hier.


Personalausweis

  • Persönliche Anwesenheit erforderlich bei der Antragstellung wegen Unterschrift im Personalausweis und wegen der Abgabe von Fingerabdrücken (neu seit 02.08.2021).

  • Vorlage des alten (abgelaufenen) Personalausweises oder des Reisepasses, bei erstmaliger Ausstellung ggf. Kinderausweis/Kinderreisepass.

  • Für Kinder kann ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden. Hier ist die persönliche Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung wegen Unterschrift im Personalausweis (ab Vollendung des 10. Lebensjahres) und der Abgabe von Fingerabdrücken (ab Vollendung des 6. Lebensjahres) erforderlich.

  • Bei Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist grundsätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten durch Unterschrift im Antragsformular erforderlich.

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

  • Aktuelle Gebühren seit 01.01.2021

        Antragsteller unter 24 Jahre  22,80 €   (Gültigkeit   6 Jahre)

        Antragsteller ab     24 Jahre  37,00 €   (Gültigkeit 10 Jahre)  

        Vorläufiger Personalausweis 10,00 €   (Gültigkeit   3 Monate)

 

Wichtige Informationen zur Online-Ausweisfunktion des Personalausweises:

Jeder Bürger, der bei der Beantragung des Personalausweises mindestens 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält einen Brief mit Informationen zur Online-Ausweisfunktion, den sogenannten Pin-Brief zugeschickt.
Der Pin-Brief enthält folgende wichtige Informationen:

  • Fünfstellige Transport-Pin

  • Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)

  • Sperrkennwort  
     

Die Online-Ausweisfunktion kann erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres verwendet werden.  Nach dem 16. Geburtstag kann die Online-Ausweisfunktion kostenfrei aktiviert werden.
 

Für den Fall, dass Sie die Onlinefunktion erstmalig aktivieren möchten, den Pin-Brief nicht mehr finden oder die von Ihnen neu gesetzte Pin vergessen haben, ist die Aktivierung /Rücksetzung des Pins durch persönliche Vorsprache im Bürgeramt zusammen mit dem Personalausweis möglich. 

 


Reisepass 3.0 (Version seit 1.03.2017)

  • Persönliche Anwesenheit erforderlich bei der Antragstellung wegen Unterschrift im Reisepass und wegen der Abgabe von Finderabdrücken.

  • Vorlage des alten (abgelaufenen) Reisepasses (ggf. Kinderausweis/Kinderreisepass) oder des Personalausweises.

  • Für Kinder kann ebenfalls ein Reisepass ausgestellt werden, wobei eine persönliche Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung wegen der Abgabe von Finderabdrücken ab Vollendung des 6. Lebensjahres erforderlich ist.

  • Bei Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist grundsätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten durch Unterschrift im Antragsformular erforderlich.

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

  • Gebühr 70,00 € (seit 01.01.2024) ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre gültig, bei Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50   6 Jahre gültig.

  • Vorläufiger Reisepass 26,00 €

  • Express-Reisepass 32,00 € (Zuschlag zur Gebühr) erhältlich innerhalb 3 - 4 Werktage (es zählen Mo. - Fr., ohne Feiertage).

  • 48-Seiten-Reisepass 22,00 € (Zuschlag zur Gebühr).

 

Weiterführende Informationen zu Personalausweisen und Reisepässen finden Sie unter folgenden Links:

 

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

www.personalausweisportal.de

 

eID Karte für Bürger*innen der Europäischen Union (EU)

Seit dem 01.01.2021 können Bürger*innen der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Somit kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die eID-Karte ist jedoch ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.

Gebühr: 37,00 €

Gültigkeitsdauer: 10 Jahre, diese kann nicht verlängert werden.

 

In Deutschland ist die Beantragung der eID-Karte im Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort möglich.

Möglichkeiten der eID Funktion können über www.personalausweisportal.de eingesehen werden.

 

Passbild

Bei der Antragsstellung bitten wir Sie unbedingt darauf zu achten, dass das Foto nicht älter als ein halbes Jahr ist.

Foto-Mustertafel zur Veranschaulichung der Anforderungen an ein biometrisches Passbild. 


Kontakt

Seldenstraße 30

94163 Saldenburg

Telefon 08504/9123-0
Telefax 08504/9123-30

 

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08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

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